Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen die Aufgaben gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und nach der DGUV Vorschrift 2 aus. Ebenso beraten wir die Arbeitgeber und Führungsverantwortliche in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Wir unterstützen sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, wie z. B.:
Planung, Ausführung, Unterhaltung von Betriebsanlagen
- Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, persönlicher Schutzkleidung
- Einführung neuer Arbeitsverfahren
- Durchführung regelmäßiger Betriebsbegehungen mit dem Betriebsarzt
- Einwirken auf die Einhaltung der Vorschriften durch die Beschäftigten
Weiterhin unterstützen wir sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus verschiedenen Arbeitsschutzvorschriften:
Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
- Erstellen von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinen
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für die Anwendung von Gefahrstoffen
- Umsetzen der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, wie z.B. Durchführen und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Durchführen von Risikobeurteilungen für Maschinen
Hilfe bei der Umsetzung der Biostoffverordnung, Bildschirmarbeitsplatzverordnung, Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung, Arbeitsstättenverordnung, PSA-Benutzungsverordnung und des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Möchten Sie ein individuelles Angebot erhalten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder verwenden Sie dazu unser Angebotsformular.